Fließender Verkehr darf nicht behindert werden Zum Thema "Geschwindigkeit" sagt die StVO: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." ...
Denn die Autofahrer haben ein Schild übersehen - oder zumindest ... Da wir dort alle dieselbe Geschwindigkeit haben und es dort nicht zu Verkehrsunfällen kommt, sind dort die 80 km/h angebracht ...
Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG stellt überall dort entsprechende Schilder auf, wo das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) eine Drosselung der Geschwindigkeit verlangt.